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Unwetterschäden - welche Versicherung zahlt?


Unwetterschaden - welche Versicherung zahlt

Welche Versicherung ersetzt meinen Unwetterschaden?


Immer wieder fegen schwere Unwetter über Deutschland. Dabei entstehen viele Schäden an Gebäuden, Möbeln und Autos. Welche Versicherung übernimmt dann eigentlich welchen Schaden?


Schäden am Hausdach oder an den Fensterscheiben


Schäden am Gebäude übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Wenn durch den Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben zerstört wurden, ist das dem Gebäudeversicherer zu melden. 

Wenn der Keller überschwemmt wurde, wird dieser Schaden allerdings nur dann gezahlt, wenn eine zusätzliche Elementarschadendeckung abgeschlossen wurde. Diese zahlt dann die Schäden am Gebäude, die durch das durch Rückstau oder Überschwemmung eingetretene Wasser entstanden sind.


Schäden an Möbeln und am Hausrat


Für Schäden am Hausrat, also dem Inventar des Hauses oder der Wohnung ist die Hausratversicherung zuständig. Wird z.B. eine Fensterscheibe durch das Unwetter beschädigt, wodurch Regen eintritt und Möbel beschädigt, dann zahlt diesen Schaden die Hausratversicherung.

Bei Überschwemmung oder einem Rückstauschaden, also wenn sich das Wasser im Abwasserkanal so staut, dass es nicht mehr abfließen kann und in die angeschlossenen Hausleitungen zurückdrängt und dadurch den Keller, Haus oder Wohnung überflutet, zahlt auch hier wie beim Gebäude die Hausratversicherung nur, wenn eine Elementarschadendeckung mit abgeschlossen wurde.

Zu beachten ist auch, dass Elektrogeräte, die bei einem Gewitter beschädigt werden, nur bei einem direkten Blitzeinschlang versichert sind. Öfter tritt ein Überspannungsschaden auf, also wenn der Blitz nicht direkt in das eigene Gebäude einschlägt, sondern irgendwo im Umkreis. Hier zahlt der Versicherer nur, wenn diese Gefahr auch explizit im Vertrag mitversichert ist.


Unwetterschäden am Auto


Schäden am Auto werden von der Teilkaskoversicherung übernommen. Ist das Auto verbeult oder sind die Scheiben beschädigt, ist das dem Kfz Versicherer zu melden. Diese Schäden werden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung in der Regel in voller Höhe übernommen.

Wenn Sie keine Teilkasko vereinbart haben, sondern nur eine Kfz Haftpflicht, dann müssen Sie den Schaden an Ihrem Auto selber bezahlen.


Tipps für den Schadenfall


Laut Versicherungsbedingungen müssen Sie den eingetretenden Schaden unverzüglich dem Versicherer melden. Warten Sie mit der Meldung also nicht zu lange, denn der Versicherer muss Gelegenheit dazu haben den Schaden selbst zu begutachten.

Dokumentieren Sie den Schaden so genau wie möglich. Was ist wann wie passiert? Machen Sie Fotos und erstellen Sie eine Aufstellung der beschädigten Gegenstände. Bewahren Sie diese bis zum Abschluss der Schadenregulierung auf. Entsorgen Sie diese nicht voreilig.

Bei vom Umfang her größeren Schäden schickt die Versicherung in der Regel zusätzlich noch einen Gutachter vorbei, der den Schadenumfang bewertet.

 

Hatten Sie einen Schaden oder wollen Ihre bestehende Absicherung einmal überprüfen lassen? Damit es im Schadenfall kein böses Erwachen gibt, weil vieles nicht versichert war wie Sie es sich gedacht haben, melden Sie sich bei mir und ich prüfe kostenfrei Ihre Verträge. Oft erhalten meine Mandanten nach meiner Überprüfung mehr Leistung für einen geringeren Beitrag.

Testen Sie meinen kostenlosen Service. Kontaktmöglichkeiten für eine Terminvereinbarung finden Sie hier.




Kategorie: Versicherungen

Tags: schaden, dortmund, unwetterschaden, wohngebäudeversicherung, hausratversicherung, teilkaskoversicherung

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