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Rechnungszinsabsenkung zum 01.01.2017
Aktuellen Zins jetzt noch sichern und gegenüber einem Abschluss in der Zukunft sparen
Das Bundesfinanzministerium hat am 31.05.2016 beschlossen, den Höchstrechnungszins für das Neugeschäft ab dem 01.01.2017 von derzeit 1,25% auf 0,90% zu senken.
Was sich auf den ersten Blick als nicht viel anhört, kann für Ihre Absicherung und Vorsorge aber weitreichende Folgen haben!
"Was bedeutet die Zinsabsenkung für meine Absicherung?"
Durch den sinkenden Höchstrechnungszins werden die Rentengarantiefaktoren bei fondsgebundenen Rentenversicherungen zukünftiger Tarifgenerationen sinken.
Bei fondsgebundenen Tarifen mit Beitragsgarantien wird sich der niedrigere Rechnungszins auf die Investitionsquote auswirken. Dadurch ist mit einer geringeren potentiellen Ablaufsumme zu rechnen.
Für Sie bedeutet das, dass Sie bei gleicher Ablaufsumme im Vergleich zu der Tarifgeneration dieses Jahres Monat für Monat weniger Rente erhalten. Anders ausgedrückt ist das je nach Ablaufleistung ein Verlust von einigen tausend Euro für Sie.
Ihre Vorsorge wird somit ab dem nächsten Jahr durch die Rechnungszinsabsenkung teurer werden.
Auch für Ihre zukünftige Absicherung wird es gravierende Änderungen geben.
Beiträge für biometrische Verträge, wie die Berufsunfähigkeits-, Risikoleben- oder Pflegerentenversicherung werden sich verteuern.
Handeln Sie jetzt!
Sichern Sie sich jetzt noch den "alten" Zins und damit eine höhere Rentengarantie und höhere Investitionsquoten für Ihre eigene Absicherung.
Was haben Sie davon? Höhere Ablaufleistungen! Geringere Beiträge!
Um sich die höheren Rechnungsgrundlagen noch zu sichern ist es erforderlich, dass der Vertrag noch in 2016 zustande kommt.
Daher handeln Sie jetzt. Lassen Sie uns Ihre individuelle Situation in einem persönlichen Gespräch klären.
Rufen Sie direkt an unter 0231 / 99213012 oder vereinbaren Sie jetzt über dieses >> Formular einen Termin.
Kategorie: Versicherungen
Tags: rechnungszinsabsenkung, änderungen, bmf, 0,90%, 1,25%, altersvorsorge, absicherungen
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