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Auf dieser Webseite haben Sie die Möglichkeit eine günstige E-Scooter-Versicherung 2024 abzuschließen.

Wählen Sie Ihren gewünschten Versicherungsschutz und beantragen Sie diesen direkt online.

Das Kennzeichen wird Ihnen per Post zugesandt.


Ist eine E-Scooter-Versicherung Pflicht?


Ja, in Deutschland besteht eine Versicherungspflicht für Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen auch E-Scooter gehören. Seit dem 15. Juni 2019 trat eine Änderung in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft, die die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr regelt.

Laut dieser Verordnung müssen E-Scooter-Fahrer eine Haftpflichtversicherung abschließen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Die Versicherungspflicht dient dazu, Schäden abzusichern, die durch die Nutzung des E-Scooters entstehen können, sei es durch Unfälle oder andere Schadensfälle im Straßenverkehr.

Es ist wichtig, dass E-Scooter-Fahrer eine gültige Versicherungsplakette am Fahrzeug angebracht haben, um den Nachweis über die Versicherungspflicht zu erbringen. Bei einer Kontrolle muss die Versicherungsplakette vorzeigbar sein, andernfalls kann es zu Bußgeldern kommen.

Daher sollten alle E-Scooter-Nutzer sicherstellen, dass sie eine entsprechende Versicherung für ihr Fahrzeug abgeschlossen haben, um den rechtlichen Anforderungen in Deutschland zu entsprechen.


Wann benötige ich eine neue Versicherung für meinen E-Scooter?


Ab dem 01. März eines jeden Jahres ist es erforderlich, dass versicherungspflichtige Fahrzeuge mit einem neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet werden, welches sich farblich vom Kennzeichen des Vorjahres unterscheidet.

Diese Regelung betrifft verschiedene Fahrzeugtypen, darunter auch Mofas, Mopeds, Mokicks sowie Dreiräder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie Quads, sofern sie eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Auch E-Bikes sind ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h versicherungspflichtig.

Die Gültigkeit der Versicherungskennzeichen beträgt grundsätzlich ein Jahr. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages und wird immer für den vollen Monat berechnet. Die Kennzeichen laufen regulär im Februar des darauffolgenden Jahres ab. Da es sich um ein sogenanntes "Ablaufkennzeichen" handelt, ist keine separate Kündigung erforderlich. Als Nachweis der Versicherung dienen sowohl das Kennzeichen selbst als auch die dazugehörige Versicherungspolice.

Für die Erneuerung Ihres Versicherungskennzeichens steht Ihnen oben auf dieser Seite der Link zum Direktabschluss zur Verfügung. Nutzen Sie unser umfassendes Serviceangebot und bleiben Sie immer mobil und sicher unterwegs.



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